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evtl. Zusatzkosten


          Wichtige Hinweise zu eventuellen Mehrkosten!
 

          1. Bohrlöcher im Holzrahmen

  • Bei manchen Stahlrohr Freischwingern S32 / S64 oder Bugholzstühlen
    wurden von oben Löcher in den Holzrahmen gebohrt, öfters auch durchgebohrt
    und das Geflecht wurde durch Handflechtung erneuert und nicht wie
    beim Original mit Nut und Fertiggeflecht.
    Es wurden in die einzelnen Löcher kleine Holzstifte eingeschlagen und verleimt
    welche zur Haltbarkeit des Geflechtes beigetragen haben.

    Hier ein Bildnachweis im PDF - Format
     
  • Diese Holzstifte müssen alle einzeln ausgebohrt werden bevor die Nut
    neu ausgefräst werden kann, um dann das Fertiggeflecht fachgerecht
    wie beim Original einarbeiten zu können.
     
  • Aus diesem Grund berechnen wir bei diesen Sitzflächen zum regulären Preis
    für die Geflechterneuerung, einen Pauschalbetrag von 12,- Euro/brutto hinzu.
    Dieser zusätzliche Betrag wird erst bei der Endabrechnung ausgewiesen.



    2. Geflechterneuerung an Sitzrahmen mit vorhandenem Stützgewebe
     
  • Bei Sitzrahmen welche mit dem von Thonet patentierten Stützgewebe
    versehen sind, befinden sich zur Befestigung dieses Gewebes,
    umlaufend in der gesamten Nut Metallkrampen.
    Das hat zur Folge, dass beim Ausfräsen der Nut bei einer erneuten
    Geflechterneuerung, der Fräskopf des Fräsers automatisch mit den Krampen
    in Berührung kommt, um die notwendige Tiefe der Nut für die Befestigung
    des neuen Geflechtes zu gewährleisten.

    Hier ein Bildnachweis im PDF - Format
     
  • Bei uns kommen sehr hochwertige Fräser zum Einsatz um eine absolut
    saubere und rissfreie Nut für das neue Geflecht zu erzeugen.
     
  • Da die von uns verwendeten Fräser sehr kostenintensiv sind, diese jedoch
    durch den Kontakt mit den vorhandenen Krampen, einem vielfach höheren
    Verschleiß ausgesetzt sind als bei einer normalen Geflechterneuerung,
    sind wir leider gezwungen, für jeden Sitz mit diesem synthetischen Stützgewebe
    einen pauschalen Unkostenbeitrag von 8,50 Euro/brutto zuzügl.
    zum regulären Reparaturpreis zu erheben.
    Dieser zusätzliche Betrag wird erst bei der Endabrechnung ausgewiesen.
    Das Stützgewebe muss in jedem Fall mit dem Geflecht entfernt werden
    und kann aus patentrechtlichen Gründen nicht wieder ersetzt werden.


    3. Farbanpassung nach alter Flechtvorlage
     
  • Sie möchten nur das Geflecht Ihrer Sitzfläche erneuern lassen, da Ihre
    Rückenlehne noch in einem einwandfreien Zustand ist.
    Der Farbunterschied zwischen den beiden Geflechten ist jedoch sehr groß.
    Bitte klicken Sie hier um eine ausführliche Info darüber zu erhalten.

​         

           4. Verpackungskosten

  • Sollten Pakete bei uns eintreffen, die für einen sicheren Rückversand ungeeignet sind,
    so wird von uns eine neue Ersatzkartonage zum Preis von 4,60 Euro/brutto gestellt
    und es werden je nach Aufwand zusätzliche Verpackungskosten von bis zu 10,- Euro erhoben.