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FAQ



Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.


Inhalt:

1. Farbanpassung des neuen Geflechtes an das vorhandene Geflecht.
2. Welche Geflechtart bzw. Geflechtvariante haben meine Stühle ?
3. Sitze mit patentgeschützten Stützgewebe von Thonet
4. Wichtiger Hinweis zum Versand und dessen Versicherung.

 





1. Farbanpassung des neuen Geflechtes an das vorhandene Geflecht

Frage:
Ich möchte nur das Geflecht der Sitzfläche erneuern lassen da meine Rückenlehne
noch in einem einwandfreiem Zustand ist.
Können Sie das neue Geflecht farblich dem alten Geflecht anpassen ?

Antwort:
Grundsätzlich ja.
Jedoch wird eine Farbanpassung nicht automatisch von uns ausgeführt,
diesen Wunsch müssten Sie uns bei Ihrer Beauftragung separat mitteilen.
Eine Farbanpassung kostet 13,- Euro je Sitzfläche zuzügl. zum regulären
Preis der Geflechterneuerung.

Jedoch ist Folgendes zu beachten:

Das Problem des sogenannten Nachdunkeln nach alter Flechtvorlage
besteht schon seit ewiger Zeit und ich möchte Ihnen etwas ausführlicher
dieses Problem erklären.

Das Fertiggeflecht, welches bei dieser Geflechterneuerung zum Einsatz
kommt besteht (genau wie das von Hand geflochtene) aus sogenannten Stuhlflechtrohr.
Das Stuhlflechtrohr ist ein Halbfabrikat der Rattanpflanze (Rattanrohr, Rotang).
Dieses Naturprodukt ist ein Faserprodukt mit einer natürlichen Ummantelung.
Diese besteht aus einer sogenannten "Kieselsäureschicht" und schützt
das Rohr vor äußeren Einflüssen, wie z.B. Feuchtigkeit.
Das Rohr selbst hingegen ist durch die faserige Beschaffenheit sehr saugfähig.

Zur Herstellung des Stuhlflechtrohres wird die äußere Schicht
vom Rattanrohr mit speziellen Maschinen abgemessert.
Das heißt, das Stuhlflechtrohr hat eine glatte Seite (Oberseite/Ansicht)
und eine faserige Seite (Unterseite). Sehen Sie sich einmal einen Sitz an.

Soll nun das Geflecht einer Sitzfläche z.B. der Farbe einer Lehne angepaßt
werden, müssen Chemische Produkte zum Einsatz kommen.
Die Farbanpassung kann mit verschiedenen Produkten erfolgen.

1. Wird die Farbanpassung mit Lacken oder Lasuren vorgenommen so ist
zwar die Haltbarkeit der Farbe gegeben, aber das Geflecht leidet und verliert
sein natürliches Aussehen.
Außerdem saugt die Faser an der Unterseite die Farbe auf und nach Austrocknung
wird das Geflecht spröde und bricht.
Die Haltbarkeit wird dadurch sofort extrem gemindert.

2. Wird Beize (Spiritusbeize) verwendet (dieses Verfahren wird von uns
der Stuhlflechterei Hartmann angewandt) so ist zwar das Geflecht in
seiner Haltbarkeit vorerst nicht sofort beeinträchtigt, jedoch konnte bisher
auf Grund der sehr geringen Nachfrage nicht nachgewiesen werden
ob dieses Verfahren nicht auch dem Naturmaterial schadet und dadurch
die Lebensdauer beeinträchtigt wird.

Bitte beachten - ganz W
ICHTIG !!!

Aus diesem Grund weisen wir an dieser Stelle darauf hin,
dass bei einem ausdrücklichen Wunsch einer Farbanpassung durch
den Kunden, von uns der Stuhlflechterei Hartmann eine Gewährleistung
von 2 (zwei) Jahren, für die auf diese Art behandelten Geflechterneuerungen,
ausgeschlossen wird.
D.h. im Klartext: Der Kunde verliert mit der zusätzl. Beauftragung einer
Farbanpassung des Geflechtes nach alter Flechtvorlage, sofort den Anspruch
auf Gewährleistung der neu ausgeführten Geflechterneuerung.


Weiterhin besteht die Gefahr, daß durch das ständige Benutzen des Stuhles
viele kleine Stellen an dem sich die Beize nicht korrekt mit dem Material
verbunden hat wieder abschürfen und somit helle unschöne Flecken entstehen.
Gleichfalls entstehen solche Flecken durch die Reibung der einzelnen Flechtstränge
untereinander und im unmittelbaren Umfeld eines jeden sich kreuzenden und
übereinander liegenden Flechtstranges.
(das Geflecht arbeitet sehr stark während der Nutzung der Sitzfläche)

Fazit: Wird ein Geflecht naturbelassen, dann dunkelt dieses meist innerhalb
von ca. 5-7 Monaten (je nach Lichteinwirkung) so nach, so dass man
kaum noch einen Unterschied erkennen kann.
Je heller die Räumlichkeiten um so schneller erfolgt das natürliche Nachdunkeln.
Jedoch sollte das Geflecht nicht unmittelbar über längere Zeit der direkten
Sonnenstrahlung ausgesetzt werden, das schadet dem Geflecht grundsätzlich.
Unbehandelte Geflechte haben die größte Haltbarkeit und
somit die längste Lebensdauer.

Von Seitens der Stuhlflechterei Hartmann wird eine solche
Farbanpassung grundsätzlich nicht empfohlen.


Abschließend ist zusätzlich noch anzumerken, dass eine Farbanpassung
niemals eine 100 %ige Übereinstimmung der Geflechte erzielen wird.
Der Grund dafür ist die natürliche Verschmutzung der Geflechte durch Staub
welcher sich im Laufe der Jahre in das Geflecht reingefressen hat.
Eine Farbanpassung in Verbindung mit Staub ist leider nicht möglich.

 



2. Welche Geflechtart bzw. Geflechtvariante haben meine Stühle ?

Bitte klicken Sie hier für die Antwort.
 



3. Sitze mit patentgeschützten Stützgewebe von Thonet

Was passiert mit zu reparierenden Sitzflächen, welche mit dem
von der Firma Thonet patentrechtlich geschützten Stützgewebe versehen sind?

Das Stützgewebe wird in jedem Fall mit dem Entfernen des alten Geflechtes
bzw. dem neuen Ausfräsen der Nut im Holzrahmen mit entfernt und kann
auch nicht wieder ersetzt werden.

 

Bei diesen Sitzrahmen befinden sich zur Befestigung dieses Gewebes,
umlaufend in der gesamten Nut Metallkrampen.
Das hat zur Folge, dass beim Ausfräsen der Nut bei einer erneuten
Geflechterneuerung, der Fräskopf des Fräsers automatisch mit den Krampen
in Berührung kommt, um die notwendige Tiefe der Nut für die Befestigung
des neuen Geflechtes zu gewährleisten.


Hier ein Bildnachweis im PDF - Format
 

Bei uns kommen sehr hochwertige Fräser zum Einsatz, um eine absolut
saubere und rissfreie Nut für das neue Geflecht zu erzeugen.

Da die von uns verwendeten Holzfräser sehr kostenintensiv sind, diese jedoch
durch den Kontakt mit den vorhandenen Krampen, einem vielfach höheren
Verschleiß ausgesetzt sind als bei einer normalen Geflechterneuerung,
sind wir leider gezwungen, für jeden Sitz mit diesem synthetischen Stützgewebe
einen pauschalen Unkostenbeitrag von 8,50 Euro/brutto zuzügl.
zum regulären Reparaturpreis zu erheben.
Dieser zusätzliche Betrag wird erst bei der Endabrechnung ausgewiesen.

 



4. Wichtiger Hinweis zum Versand und dessen Versicherung!

Jede Paketsendung für den Rückversand an Sie ist mit den
regulären Versandkosten generell mit bis zu 500,- Euro/Paket
gegen Verlust der Sendung abgesichert und wird bei Eintreten
eines solchen von DHL ersetzt.

Bitte bedenken Sie jedoch, dass Sie sehr hochwertige
Möbelelemente versenden, bzw. von uns repariert zurück empfangen.
Sollten Sie beispielsweise 2 Stück original Thonetsitze
vom Stahlrohr Freischwinger verschicken, so haben diese
einen Wiederbeschaffungswert (neu) von mind. 500,- Euro.

Demzufolge Sind alle Pakete die mehr als 2 Sitzflächen enthalten
immer unterversichert und werden im Falle eines Verlustes
nicht in vollem Umfang von DHL erstattet.

Aus diesem Grund bieten wir Ihnen auch in unserem Shop eine Zusatzversicherung
mit bis zu 2500,- Euro/Paket für einen Beitrag von 7,15 Euro je Paket an.

 



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